Wichtiger Schritt für den Jugendschutz – Medienkenner befürworten Altersfreigabe für Onlinespiele und Apps

Magdeburg, 19.03.2015. Zu Beginn dieser Woche kündigte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) an, künftig auch Onlinespiele und Apps mit einer Altersfreigabe zu versehen. Damit ist auf einen Blick erkennbar, für welche Altersgruppe ein Spiel oder eine App empfohlen wird. Google Play Store und Firefox Marketplace haben bereits angekündigt, die Kennzeichnung zu übernehmen. Die USK erwartet, dass sich weitere Anbieter wie Microsoft Xbox Live Store, Nintendo eShop und PlayStation Store zu einem späteren Zeitpunkt anschließen werden.

„Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten Jugendmedienschutzes“, sagt Medienkennerin Juliane Epp, die selbst auch im USK-Prüfgremium sitzt. „Beim Kauf im Laden können Eltern durch das USK-Prüfsiegel erkennen, ob ein Computerspiel für das Alter ihres Kindes freigegeben und geeignet ist. Dass dies nun auch bei Onlinespielen und Apps möglich wird, ist für viele Eltern eine große Hilfe“, weiß die Medienpädagogin. Regelmäßig berät sie Familien, Lehrer und Schulsozialarbeiter zum Umgang mit Spielen in Schule und Freizeit. Dabei sind nicht nur Egoshooter wie Call of Duty oder Battlefield (USK 18) ein Problem, wenn sie von 12- bis 14-Jährigen gespielt werden. Auch in anderen Spielen gibt es jugendgefährdende Inhalte, die Kinder verunsichern, nachhaltig ängstigen oder sozial schädigende Vorbilder vermitteln.

Die Medienkenner der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bieten neben persönlichen Beratungen auch Schulungen zum Umgang mit Spielen, Apps und anderen Medieninhalten an. Außerdem sind sie Ansprechpartner bei Fragen zu Datensicherheit, Cybermobbing und weiteren Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.