Eine Information für Fachkräfte und Familien
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder verursacht schwere physische und psychische Schäden und kann Betroffene ihr gesamtes Leben lang traumatisieren. Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor solchen schädlichen Erfahrungen zu schützen, liegt bei uns allen.
Seit Juli 2021 drohen nach § 184b des Strafgesetzbuches bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das macht den Straftatbestand auch in juristischer Hinsicht automatisch zu einem „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB). Zuvor handelte es sich lediglich um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB). Das bedeutet: Wer im Besitz von kinderpornografischem Material ist, muss in jedem Fall eine öffentliche Anklage und die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe fürchten.
Dabei trifft es nicht immer nur Pädokriminelle. Die neuerliche Einstufung als Verbrechen kann weitreichende Folgen für Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte haben. Sogar Kinder und Jugendliche selbst können vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt werden.