Am 1. Dezember 2025 ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten. Als gemeinsame Grundlage der Bundesländer für die Regulierung elektronischer Medien wie Internet, Fernsehen und Radio soll er Kinder und Jugendliche künftig noch besser vor entwicklungsgefährdenden Inhalten schützen. Die Reform bringt mehrere zentrale Neuerungen mit sich.
Erstmals wird das Schutzziel der persönlichen Integrität ausdrücklich im JMStV verankert. Damit schließen die Länder an die 2021 erfolgte Novellierung des Jugendschutzgesetzes an. Der neue Schutzbereich umfasst sowohl die physische und psychische Unversehrtheit junger Menschen als auch ihre informelle und sexuelle Selbstbestimmung. Besondere Bedeutung erhält dabei der Schutz vor Ausnutzung von Unerfahrenheit und Alter, vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie vor kommerzieller oder zweckfremder Verarbeitung und Verbreitung von personenbezogenen Daten von Minderjährigen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem technischen Jugendmedienschutz. Geplant ist eine „One-Button-Option“, mit der Betriebssysteme auf Knopfdruck in einen kinder- und jugendgerechten Modus versetzt werden können. Diese soll den Zugang zu nicht altersgerechten Angeboten einschränken. Die Maßnahme wird aufgrund ihrer Vor- und Nachteile allerdings kontrovers diskutiert: Einerseits wird gelobt, dass die One-Button-Option unkompliziert eingeschaltet, deaktiviert und angepasst werden kann. Andererseits kann ein pauschaler Schutzmodus den Zugang zu vielfältigen Informationen einschränken und damit den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen. Zudem hängt die Wirksamkeit der Funktion maßgeblich davon ab, ob Erziehungsverantwortliche korrekte Altersangaben hinterlegen.
Rechtliche Unsicherheiten bestehen mit Blick auf das Europarecht. Seit dem vollständigen Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 genießen die EU-Regelungen Anwendungsvorrang. Für Vermittlungsdienste wie App-Stores liegt die Zuständigkeit primär auf EU-Ebene, viele der betroffenen Anbieter haben ihren Hauptsitz in Irland und unterliegen damit europäischem und irischem Recht. Da aber auch App-Stores grundlegend von den Neuerungen im JMStV betroffen sind, bleibt abzuwarten, ob die Bundesländer die geplanten Vorgaben vollständig umsetzen können.
Quelle: Kinderrechte.digital – „Neuer JMStV in Kraft“
Dieser Beitrag wurde erstellt im Rahmen der Finanzierung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
