BzKJ-Beirat startet in zweite Amtsperiode

Zu seiner konstituierenden Sitzung der zweiten Amtsperiode ist der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) am 27. und 28. März 2025 in Berlin zusammengekommen. In diesem finden die Interessen von jungen Menschen besondere Berücksichtigung: Zwei von zwölf ordentlichen Plätzen nehmen Jugendliche ein. Die BzKJ setzt damit als erste Bundesoberbehörde die Kinderrechte auf Beteiligung und Mitsprache um.

Mit dabei ist auch Jugendschutzreferentin Dr. Katja Bach, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) vertritt.

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das interdisziplinär besetzte Gremium stellt durch einen ganzheitlichen und kinderrechtlich ausgerichteten Blick auf den Kinder- und Jugendmedienschutz das Wohl und die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Dem Beirat gehören zwölf Personen mit jeweils einer Stellvertretung aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an.

In der ersten Sitzung lernten sich die Anwesenden persönlich kennen. Sie widmeten sich den Aufgaben der BzKJ sowie der zukünftigen Zusammenarbeit. Einen Schwerpunkt stellte auch die Frage dar, wie die BzKJ durch die Perspektiven des Beirats bestmöglich Orientierung für die verschiedenen Zielgruppen bieten kann.

Die vollständige Pressemeldung der BZKJ ist hier zu finden.

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Bonn, 31. März 2025