In der letzten Bundesratssitzung am 26.09.2025 wurden eine Reihe jugendschutzrelevanter Aspekte diskutiert. Unter anderem wurden Gesetzesvorschläge aus der letzten Legislaturperiode des Bundestages erneut eingebracht. Dazu gehören Initiativen zum Rauchverbot im Auto ebenso wie das Ende des begleiteten Trinkens bei Jugendlichen.
Andere Entschließungen wurden vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen, etwa zu Social-Media-Schutzräumen für Kinder und Jugendliche sowie zur Reduzierung der Suchgefahr bei „Lootboxen“ und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen.
Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens
Der Bundesrat hat auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.
Bundesrat fordert erneut Rauchverbot in Autos
Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei Anträge, die sie bereits in den Jahren 2019 und 2022 in den Deutschen Bundestag eingebracht hatten. Darin schlagen die Länder eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.
Bundesrat fordert Social-Media-Schutzräume für Kinder und Jugendliche
Im Kontext einer digitalen Gesamtstrategie bittet der Bundesrat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der Social-Media-Schutzräume für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zeitnah vorsehen soll. Dieser soll unter Einbeziehung einer Expertenkommission entwickelt werden, die insbesondere die rechtlichen, technischen, medienpädagogischen, kommunikationswissenschaftlichen und ökonomischen Aspekte sowie die informationelle Selbstbestimmung sowie Selbstverwirklichung von Kindern und Jugendlichen bewerten soll.
Mit diesem Entschließungsantrag verfolgt der Bundesrat das Ziel des Schutzes der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und sieht in der Förderung von Medienkompetenz und der digitalen Souveränität eine wichtige gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die auch durch präventive Bildungsangebote zu begleiten ist. Nicht zuletzt kann dadurch Phänomenen wie Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Desinformation besser entgegengewirkt werden.
Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zu prüfen, glücksspielähnliche Mechanismen, wie sie für Lootboxen typisch sind, aufgrund vergleichbarer Wirkmechanismen und Gefährdungspotentiale dem Glückspiel gleichzusetzen, um diese in ähnlicher Weise im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes reglementieren zu können und Minderjährige wirksam vor kostenpflichtigen Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen zu schützen. Eine mögliche Maßnahme für diese besonders vulnerable Gruppe wäre die Festlegung einer verbindlichen Altersverifikation ab 18 Jahren für alle Spiele, die Lootboxen beinhalten.
Wie es weitergeht
Die Entschließungen werden der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.
Quelle: BundesratKOMPAKT am 26.09.2025