Bestandsaufnahme der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

Alle diskutieren über ein Verbot von Social Media für eine bestimmte Altersgruppe. Um herauszufinden, ob Altersbeschränkungen zu kurz greifen, um das Internet für Minderjährige sicherer zu machen, erarbeitet die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Handlungsempfehlungen für eine sichere digitale Teilhabe junger Menschen.

In einer ersten Bestandsaufnahme werden zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt untersucht. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, welche auch im Gefährdungsatlas der BzKJ nachgelesen werden können. Gleichzeitig werden aber auch die Chancen digitaler Räume und neuer Technologien für eine gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen betrachtet. Die Kommission weist ebenfalls auf die Notwendigkeit einer systematischen und flächendeckenden Medienkompetenzvermittlung hin.
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme erarbeitet die Kommission konkrete Handlungsempfehlungen, die am 24.06.2026 vorgestellt werden sollen.
Die komplette Bestandsaufnahme der Expertenkommission kann hier nachgelesen werden. (Quelle: BMBFSFJ)

Aus Sicht der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz würde ein pauschales Verbot von Social Media Kinder und Jugendliche von sozialen, schulischen und gesellschaftlichen Kommunikationsräumen ausschließen und zudem bei Gruppen mit besonderen Bedarfen Möglichkeiten und Chancen der Teilhabe und des selbstbestimmten Lernens verbauen. Medienkompetenz ist deshalb eine zentrale Voraussetzung demokratischer Teilhabe und eine Grundbedingung für das Aufwachsen in der digitalen Gesellschaft. Zusammen mit Schutzmaßnahmen, die von den Plattformen unter anderem durch ein verändertes Design mit jugendgerechten Voreinstellungen und Sicherheitsfunktionen umgesetzt werden, befähigt das Heranwachsende, gut mit Medien aufzuwachsen.

Dieser Beitrag wird finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.