Die Expertenkommission hat umfassende Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz vorgestellt. Im Mittelpunkt steht eine klare Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Ziel ist es, die digitale Welt stärker an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auszurichten – und nicht umgekehrt.
Ein zentrales Leitprinzip der Empfehlungen lautet: An Bewährtes anschließen, skalieren und verstetigen. Bestehende und erfolgreiche Strukturen wie der erzieherische Jugendschutz oder die Schulsozialarbeit sollen nicht durch neue befristete Projekte ersetzt, sondern langfristig ausgebaut und dauerhaft abgesichert werden.
Entwicklungsorientierter Ansatz von Anfang an
Die Kommission setzt auf einen entwicklungsorientierten Blick auf die Mediennutzung. Für die frühen Lebensjahre empfiehlt sie eine erklärende Begleitung durch Erwachsene statt einer möglichst frühen Eigennutzung digitaler Medien. Gleichzeitig soll die digitale Bildung bereits in der Grundschule gestärkt werden.
Darüber hinaus sprechen sich die Expert*innen für den Ausbau kindgerechter Online-Angebote sowie für sichere und altersgerechte Voreinstellungen digitaler Dienste aus. Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche sollen leicht zugänglich sein und im Problemfall schnelle Unterstützung bieten – etwa durch eine Kinderonlinewache.
Grundsätzlich sollen alle Maßnahmen frühzeitig ansetzen und aufeinander aufbauen. Gleichzeitig plädiert die Kommission für eine kinderfreundlichere Gesellschaft, in der Familien nicht aus Mangel an Alternativen darauf angewiesen sind, Kinder mit digitalen Medien zu beschäftigen. Ergänzend sollen niedrigschwellige Informationsangebote Eltern im Alltag unterstützen.
Mehr Schutz durch gesetzliche Regelungen
Die Empfehlungen umfassen auch konkrete gesetzgeberische Vorschläge. So soll § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst werden, um digitale Vernachlässigung ausdrücklich als mögliche Kindeswohlgefährdung zu berücksichtigen.
Für Online-Plattformen schlägt die Kommission verbindliche Designvorgaben vor. Dazu gehören standardmäßig sichere Voreinstellungen, der Verzicht auf algorithmische Feeds und personalisierte Werbung sowie ein Verbot suchtverstärkender und manipulativer Designmuster wie Endlos-Feeds oder Auto-Play-Funktionen.
Ein weiterer Vorschlag sieht eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung vor. Für die Altersgruppen von 13 bis 16 sowie von 16 bis 18 Jahren sollen abgestufte Schutzstandards gelten.
Außerdem sollen die Regelungen zu Nutzungsrisiken im Jugendschutzgesetz sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag um KI-bezogene Risiken erweitert werden.
Medienkompetenz in Schule vermitteln
Im Bildungsbereich empfiehlt die Kommission ein kindgerechtes Zertifikat zu Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz für das Grundschulalter. In den weiterführenden Schulen soll die Vermittlung von Medienkompetenz ausgebaut werden. Vorgesehen sind zudem eine zentrale Datenbank mit geprüften Bildungsprogrammen für Schulen sowie verstärkte Peer-to-Peer-Ansätze.
Darüber hinaus spricht sich die Kommission für ein Verbot der privaten Handynutzung bis einschließlich Klasse 7 aus, das in den Schulgesetzen der Länder verankert werden soll.
Nächste Schritte
Die Empfehlungen der Expert*innen auf europäischer Ebene sollen am 13. Juli veröffentlicht werden. Für Dezember ist zudem ein nationaler Kinder- und Jugendgipfel geplant. Auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ soll künftig stärker auf die Prävention von Extremismus im digitalen Raum ausgerichtet werden.
Mit ihren Empfehlungen verfolgt die Kommission das Ziel, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, ihre Medienkompetenz zu stärken und ihnen eine sichere, altersgerechte und selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen.
Dieser Beitrag wird finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
