Die Europäische Kommission hat am 17. September einen Entwurf für den neuen EU KIDS Act vorgelegt, mit dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Online-Diensten europaweit gestärkt und verbessert werden soll. Darin vorgesehen ist unter anderem, dass Kinder unter 13 Jahren europaweit keinen eigenen Zugang zu sozialen Medien erhalten und Minderjährige erst ab 15 Jahren eigenständig Social-Media-Konten eröffnen können. Für die Altersgruppe der 13- bis 15-Jährigen sollen unter elterlicher Kontrolle eingeschränkte Konten möglich sein.
Daneben sieht der Entwurf umfassende »Safety-by-Design-Vorgaben« für Online-Dienste sozialer Medien, Video-Sharing, Online-Videospiele, KI-Begleiter und Chatbots vor, die Nutzer*innen unter 18 Jahren erreichen. Unter anderem sollen suchtfördernde Gestaltungselemente, profilbasierte Empfehlungsmechanismen mit potenziell schädlichen Inhalten sowie bestimmte Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt werden. Zudem soll ein Verbot des Endlos-Scrollens ohne manuelles Weiterklicken sowie von Push-Benachrichtigungen während der Nachtruhe durchgesetzt werden. Profile Minderjähriger sollen standardmäßig privat eingestellt sein. Online-Dienste und App-Stores sollen Instrumente zur Altersfeststellung einsetzen. Vorgeschlagen wird hierbei die EU-App zur Altersüberprüfung, bei der keine Identitätsdokumente oder biometrische Daten gespeichert werden.
Insbesondere sehr große Online-Plattformen müssen nach dem EU KIDS Act künftig mittels eines sogenannten Compliance-Plan nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige konsequent sicher gestaltet sind. Der Legislativvorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat besprochen.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission, Straßburg, 17. September 2026
