Lasertag ist eine relativ neue Freizeitbeschäftigung: Spieler*innen markieren sich in halbverdunkelten, labyrinthartig angelegten Hallen mit Lichtstrahlen. In einigen Regionen Sachsen-Anhalts gibt es bereits Arenen. Angesprochen werden v. a. Erwachsene, aber auch Jugendliche. Zudem werden Spielvariationen für Kinder angeboten.
Befürworter sehen Lasertag als Spiel bzw. Sport, Kritiker sehen darin eine jugendgefährdende Gewaltverherrlichung bzw. -banalisierung und knüpfen an die Debatten um die Killerspiele an. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, ist die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche am Lasertag teilnehmen dürfen und ab welchem Alter, im Einzelfall von den zuständigen Ämtern vor Ort zu treffen.
Auf einem Fachtag im letzten Jahr diskutierten wir mit kommunalen Jugendschutzverantwortlichen, ab wann bei Lasertag-Angeboten von einem jugendgefährdenden Potential auszugehen ist und erarbeiteten Kriterien für eine jugendschutzrechtliche Einschätzung. Dazu beschäftigten wir uns u. a. auch ausführlicher mit digitalen Spielen, insbesondere den Ergebnissen der aktuellen Forschung zur Wirkung von Gewalt in Spielen und der Frage, ob sich diese Erkenntnisse auf Lasertag übertragen lassen.
Aus psychologischer Sicht besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass Lasertag eine aggressivitätssteigernde Wirkung aufweisen und bei vulnerablen Spielern zu starken Angstreaktionen führen kann. [1] Somit kann die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen Schaden nehmen, wenn es hauptsächlich darum geht, den Gegner möglichst häufig zu markieren und nur derjenige gewinnt, der schneller und besser zielt. Durch diese Handlungseinengung tritt der spielerische Charakter in den Hintergrund und eine desensibilisierende und aggressionssteigernde Wirkung ist zu erwarten.
Aus diesen Annahmen sind die Vorschläge zur Alterseinstufung entstanden .
[1] VG Würzburg mit differenzierter Begründung der Wirkungsvermutung, Urteil vom 14.04.2016, Az. W 3 K14.438