Fortbildung: Aufsichtspflicht und Jugendschutz

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am 8. Juni 2017 in Magdeburg eine Fortbildung zu Aufsichtspflicht und Jugendschutz.
Trotz großer pädagogischer Anforderungen bei der Betreuung Minderjähriger, trifft der Ausspruch „ALS BETREUER VON MINDERJÄHRIGEN STEHT MAN SOWIESO SCHON MIT EINEM FUSS IM GEFÄNGNIS.“ nur selten zu. Voraussetzung: ich weiß über Tatbestand und Rechtsfolgen einer Aufsichtspflichtverletzung Bescheid.
Was wird von mir verlangt? Wie habe ich in bestimmten Situationen zu reagieren? Welches Verhalten darf ich nicht tolerieren?

Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Orientiert am aktuellen Gefährdungspotenzial und den gesellschaftlichen Herausforderungen, müssen die Akteure die Problemfelder erkennen und effektive und nachhaltige Antworten entwickeln.
Während die rechtlichen Regelungen dem Kinder- und Jugendschutz einen aktuell wirksamen gesetzlichen Rahmen geben, sollten die konkreten Handlungsstrategien der Protagonisten auf diesem Gebiet immer zeitgemäß und gesellschaftsorientiert sein.

Inhaltliche Schwerpunkte werden sein:
• Eckpunkte der Aufsichtspflicht: Faktoren, Erfüllung, Übertragung
• Voraussetzungen und Gesetze zur Haftung
• Bearbeitung von Fragen und Fallbeispielen
• Sexualstrafrecht
• Jugendschutz: Überblick, Begriffsbestimmung, Rechtsgrundlagen
• Problembereiche im sozialen Kontext
• Handlungs- und Arbeitsfelder mit Bezug zum Jugendschutz

Die Fortbildung richtet sich an sozialpädagogische Fachkräfte, insbesondere der Jugendarbeit und des Jugendschutzes, Schulsozialarbeiter_innen und pädagogische Fachkräfte.

Auskünfte zur Anmeldung und Organisation erhalten Sie unter
Telefon: 0391/5037639, Email: katja.bach@fjp-media.de

Ausschreibung_Fortbildung_Aufsichtspflicht_Jugendschutz