Der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) tagte in seiner 4. Sitzung am 23. und 24. März 2023 zu Vorsorgemaßnahmen in digitalen Diensten.
Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzerinnen und Nutzer speichern, zu angemessenen und wirksamen Vorsorgemaßnahmen. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche für sie relevante Angebote wie soziale Netzwerke oder andere Online-Plattformen sicher und unbeschwert nutzen können. Zu diesen Vorsorgemaßnahmen zählen Melde- und Abhilfeverfahren oder auch sichere Voreinstellungen zum Schutz vor Beeinträchtigungen der persönlichen Integrität. Solche Beeinträchtigungen sind beispielsweise Cybermobbing oder Cybergrooming.
Die Mitglieder des Beirats diskutierten in ihrer zweitägigen Sitzung eine idealtypische Ausgestaltung dieser Vorsorgemaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk des Beirats lag dabei auf einer verständlichen, barrierefreien und transparenten Ausgestaltung, die sich an den Bedürfnissen und dem Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientiert. Die Balance zwischen dem notwendigen Schutz auf der einen und Teilhabeaspekten auf der anderen Seite muss gewahrt sein.
Die Anregungen des Beirats wird die BzKJ in den Dialog mit relevanten Anbietern einfließen lassen, mit denen die Behörde einen regelmäßigen Austausch zur Weiterentwicklung der Vorsorgemaßnahmen etabliert hat. Neben populären internationalen Social-Media-Plattformen sind aber auch zahlreiche digitale Dienste mit Sitz in Deutschland zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet.
Die vollständige Pressemitteilung der BzKJ ist hier zu finden.
Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 24.03.2023