Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichkeit. Angebote zur Prävention von Gewalt an und durch Jugendliche gehören seit vielen Jahren zum festen Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes. Denn altersdifferenzierte und entwicklungsadäquate Gewaltprävention ist keine einmalige Veranstaltung, sondern vielmehr ein andauernder gesamtgesellschaftlicher Prozess.
Wenngleich die alljährlich veröffentlichten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik einen Anstieg bei der Kinder- und Jugendkriminalität nachweisen, sollte die Kinder- und Jugendhilfe nicht in einen Alarmismus verfallen. Die Autorinnen und Autoren der aktuellen Ausgabe von KJug machen dies deutlich. Neben der Einordnung und Interpretation der Zahlen und Gewaltformen werden konkrete Projekte vorgestellt.
Die wiederauflebende Diskussion um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters war in diesem Zusammenhang zu erwarten. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz erteilt dieser aktionistischen Forderung jedoch eine eindeutige Absage, denn Prävention geht vor Sanktion!
Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ), 19.07.2023