Debatte um Social-Media-Verbot

Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören heute auch soziale Medien. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act müssen digitale Dienste mit Sitz in der Europäischen Union so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche sie sicher nutzen können. Dazu zählen auch Social-Media-Plattformen. In Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) für die Durchsetzung verantwortlich. Die KidD ist auf der neuen gesetzlichen Grundlage für Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland sowie unter gewissen Umständen für Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, zuständig. Die großen „very large online platforms“ (VLOPs) fallen in den Regulierungsbereich der Europäischen Kommission. Je besser die strukturellen Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, desto eher können auch jüngere Menschen die Angebote nutzen. Statt einer starren Altersgrenze ist eine wirksame und plattformspezifische Altersüberprüfung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KidD.

Quelle: Pressemeldung der BzKJ, 03.12.2024

Im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz geht es aber nicht nur um Schutz, sondern auch um Befähigung und digitale Teilhabe. Dieser Kinderrechte-„Dreiklang“ ist auch Arbeitsgrundlage der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz und soll Heranwachsenden eine möglichst sichere Mediennutzung ermöglichen. Nicht nur die Anbieter von Social-Media-Plattformen sollen den Schutz umsetzen, auch Eltern sowie Fachkräfte in der Schule und Jugendhilfe erfahren durch die Servicestelle, wie sie Kinder und Jugendliche bei der Nutzung begleiten, vor Gefahren warnen und bei Problemen unterstützen können.