Der vom Kabinett beschlossene ressortübergreifende Aktionsplan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ergänzt das UBSKM-Gesetz um konkretisierte Maßnahmen. Ziel ist es, bestehende Präventions- und Hilfsangebote zu stärken und besser bekannt zu machen. Zugleich sollen Schutzkonzepte in Einrichtungen ausgebaut und Fachkräfte sowie Ehrenamtliche für den Kinderschutz durch Qualifizierung gestärkt werden.
Die Servicestelle weist daraufhin, dass bestehende Präventions- und Schulungsangebote verstetigt und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollten sowie eine angemessene und dauerhafte Finanzierung aller landesweit mit dem Thema befassten Fachstellen zu gewährleisten ist, um Beratungs- und Fortbildungsangebote verlässlich bereitzustellen.
Die Notwendigkeit expliziter Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt wird durch die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik unterstrichen: Im Jahr 2025 wurden in Sachsen-Anhalt 441 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176-176e StGB) angezeigt. Dunkelfeldstudien gehen davon aus, dass dies nur ein geringer Teil der tatsächlich stattfindenden Missbrauchsfälle sind.
Im Gegensatz zur bundesweiten Statistik (-2,7 Prozent) gab es in Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB (27 Prozent mehr als 2024). Bei Darstellungen des Missbrauchs von Jugendlichen (§ 184c StGB) ist sogar ein Anstieg um 46 Prozent zu 2024 erfolgt (bundesweit +19,9 Prozent), wobei ein Großteil der Tatverdächtigen (60 Prozent) selbst noch minderjährig ist.
Der Aktionsplan umfasst 30 Maßnahmen. Den Schwerpunkt bildet der Präventionsbereich. So sollen beispielsweise Konzepte zum Schutz vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, an allen rund 800 allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen des Landes etabliert werden. Ehrenamtliche wie etwa im Sport- und Feuerwehrbereich sollen dabei unterstützt werden, ebenfalls Schutzkonzepte zu entwickeln.
Die Servicestelle unterstützt neben Schulen mit Angeboten auf dem Bildungsserver seit vielen Jahren auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe als auch Ehrenamtliche, die im Freizeitbereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, beim Einstieg in die Schutzkonzepterstellung mit Fortbildungen.
Die Staatskanzlei und alle Ministerien haben sich darauf verständigt, bei neuen oder zur Überarbeitung anstehenden Förderrichtlinien sowie Verträgen für Projekte und Vorhaben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu prüfen, ob das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes als Regelungsinhalt aufgenommen werden kann.
Auch wirbt der Aktionsplan dafür, dass alle Ausbildungsrahmenpläne und Curricula von Ausbildungs- und Studiengängen mit dem Berufsziel, später mit Kindern zu arbeiten, verbindliche Module zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthalten – etwa für Lehrkräfte, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, im medizinischen Bereich sowie für die Polizei. Damit soll sichergestellt werden, dass neue Fachkräfte beim Berufsstart über Kenntnisse im Bereich Missbrauchsprävention verfügen.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, 28.07.2026
Die umfängliche Stellungnahme der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz zum Entwurf des Aktionsplans vom 27.10.2025 finden Sie hier.
Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses ist hier zu finden.
Dieser Beitrag wird finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
