Bundesregierung bringt Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 07. Oktober den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechte im digitalen Raum zu erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem neue oder erweiterte Straftatbestände gegen sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und digitale Überwachung.

Darüber hinaus soll digitale Gewalt künftig einfacher verfolgbar sein. Geplant sind unter anderem erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, vereinfachte Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte sowie die Möglichkeit zeitweiliger Accountsperren. Der Anwendungsbereich soll zudem nicht nur auf soziale Netzwerke, sondern auch auf bestimmte größere Messenger-Gruppen ausgeweitet werden.

Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes stärkt der Entwurf insbesondere den Schutz vor digitalen Gewaltphänomenen und missbräuchlichen KI-Anwendungen. Damit reagiert der Gesetzentwurf auf Entwicklungen digitaler Lebenswelten, die auch für Kinder und Jugendliche zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig bleiben Prävention, Medienbildung sowie die Information und Qualifizierung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften weiterhin zentrale Aufgaben, um digitale Gewalt frühzeitig zu erkennen und ihr wirksam vorzubeugen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 07. Oktober 2026