Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, hat am 13. Oktober den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Darin werden 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen benannt, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem digitalen Raum, in dem Kinder und Jugendliche zunehmend von sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Cybergrooming betroffen sind.

Der Bericht beschreibt verschiedene Schutzlücken und leitet entsprechende Forderungen ab. Dazu zählen unter anderem ein Rechtsanspruch auf Fachberatung für alle Betroffenen, unabhängig von Alter und Geschlecht, die bundesweite verbindliche Etablierung von Schutzkonzepten an Schulen sowie einer entsprechenden Qualitätssicherung, als auch ein stärkeres Vorgehen gegen digitale Formen sexualisierter Gewalt. Angemahnt werden die konsequente Löschung entsprechender Inhalte und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Hilfesysteme.

Aus Sicht der Missbrauchsbeauftragten müssen Bund, Länder und Kommunen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowohl online als auch offline als dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen und bestehende Schutzlücken wirksam schließen.

Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Berlin, 13. Oktober 2026