Evaluationsbericht zum Jugendschutzgesetz vorgelegt

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) hat das Bundeskabinett am 14. Oktober den Abschlussbericht der Bundesregierung zur Evaluation des Jugendschutzgesetzes beschlossen und an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Untersucht wurden insbesondere die Auswirkungen der Novelle von 2021, mit der das Jugendschutzgesetz stärker auf die digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet wurde sowie die späteren Anpassungen im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA).

Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform von 2021 grundsätzlich geeignet war, die in Paragraph 10a Jugendschutzgesetz festgelegten Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu erreichen. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die stärkere Berücksichtigung von Interaktions- und Nutzungsrisiken sowie die Einführung von Vorsorgemaßnahmen für Plattformanbieter. Die Bundesregierung kündigt zugleich weitere gesetzliche Anpassungen an und will dabei auch Empfehlungen der Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« aufgreifen.

Quelle: Online-Meldung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 14. Oktober 2026