Öffentliche Kindheit – Kinderbilder in sozialen Netzwerken

Kinder posten selbstständig Bilder oder werden von ihren Eltern in sozialen Netzwerken präsentiert. Anstatt in einem privatem Fotoalbum werden die Bilder mit einer unüberschaubaren Öffentlichkeit im Internet geteilt.

In Erwachsenenaugen vermeintlich süße und witzige Kinderfotos können für die Betroffenen auch beschämend und peinlich sein.

jugendschutz.net hat untersucht, inwieweit das Posten von Kinderbildern auf Instagram die Persönlichkeitsrechte von Kindern verletzt. Wie Sie den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern verbessern können, erfahren Sie im Report „Kinderbilder auf Instagram“.

Kinderaufnahmen aus dem Alltag verletzen die Intim- und Privatsphäre mitunter massiv und können von Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern missbraucht werden. Das Risiko von Übergriffen im realen Leben steigt noch an, wenn gemeinsam mit den Bildern sensible Daten (Name, Wohnort, Schule u.ä.) veröffentlicht werden.

Achten Sie unbedingt die Privatsphäre der Kinder und teilen Sie die Bilder nicht mit der gesamten Netzöffentlichkeit. Stellen Sie keine freizügigen oder blamierenden Kinderbilder online. Bitten Sie die Kinder um Erlaubnis und wägen Sie mögliche Konsequenzen der Veröffentlichung ab.

Weitere Informationen und wichtige Tipps erhalten Sie in der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media. Gern informieren und beraten Sie die Kolleg*innen persönlich zu verschiedenen aktuellen Jugendschutzthemen.