Wie mache ich TikTok kindersicher?

TikTok dürfte vielen Eltern bereits bekannt sein, denn die Kurzfilm-App ist unter Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Bei vermehrter Nutzung fragen sich Eltern oft: Was macht mein Kind dort eigentlich? Und wie kann ich es vor Gefahren schützen?

Zweifelsohne birgt die uneingeschränkte Nutzung von TikTok bestimmte Interaktionsrisiken. Trotzdem bietet die Plattform verschiedene Möglichkeiten, um die Wahrscheinlichkeit von Cybergrooming, Cybermobbing oder sexualisierter Gewalt zu minimieren. Somit ist es nicht notwendig, Kindern eine Nutzung der App gänzlich zu verbieten. Was Eltern genau tun können, damit ihr Kind TikTok sicher nutzen kann, wird im Folgenden erklärt.

TikTok verlangt für die Nutzung ein Mindestalter von 13 Jahren. Hier liegt der erste Knackpunkt, denn die Plattform setzt keine Kontrollmechanismen der Altersangabe ein. Aufgrund dessen ist nicht gesichert, dass das Alter aller Nutzer*innen der Wahrheit entspricht. Somit können sich zum einen jüngere Kinder anmelden, zum anderen Erwachsene als Kinder oder Jugendliche auftreten. Eltern und Kinder können aber darauf achten, nur die Profile in die Freundesliste zu übernehmen, die sie persönlich kennen und sich ihrer wahren Identität sicher sein können, so dass eine Kontaktaufnahme durch eine erwachsene Person mit falscher Altersangabe nicht ermöglicht wird.

Ein wichtiges Tool von TikTok ist der sogenannte „begleitete Modus“, welcher sich in den Einstellungen der App findet. Um diesen nutzen zu können, muss aber sowohl das Kind als auch das Elternteil einen TikTok-Account besitzen. Nachdem beide Accounts verknüpft wurden, hat das Elternteil die Möglichkeit, über das eigene Profil auf das Konto des Kindes zuzugreifen. Dabei kann festgelegt werden, wie lange das Kind Videos anschauen darf, für das Kind ungeeignete Inhalte können eingeschränkt und die Einstellungen zur Privatsphäre und Sicherheit verwaltet werden. Außerdem haben Eltern die Möglichkeit, zu entscheiden, ob das Kind ein privates oder öffentliches Konto besitzt.
Vor kurzem reagierte TikTok auf die Kritik von Jugendschützer*innen und legte fest, dass jedes Profil von Nutzerinnen und Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren voreingestellt privat ist. Die Videos von Userinnen und Usern dieser Altersgruppe dürfen entweder von Freunden oder von niemandem kommentiert und nicht von Fremden heruntergeladen werden. Vorausgesetzt bei der Anmeldung wurde das wahre Alter der Nutzer*innen angegeben. Manuell kann wieder auf öffentlich gestellt werden.
Ist der Account öffentlich, kann jeder User und jede Userin auf die erstellten Videos zugreifen. Empfohlen wird ein privates Profil, damit nur genehmigte Nutzer*innen die persönlichen Kurzfilme anschauen können.
Der begleitete Modus stellt sicher, dass das Kind selbst keine Änderungen an den Einstellungen vornehmen kann, da er über den Account des Elternteils gesteuert wird.

Wollen Eltern keinen eigenen TikTok-Account anlegen, können über die Einstellungen des Profils vom Kind auch einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, die das Kind allerdings zum Teil selbstständig zurücksetzen kann.
Über den Reiter „Datenschutz“ kann das Profil auf privat oder öffentlich geschaltet werden. Hier kann auch bestimmt werden, welche Nutzer*innen dem Kind Nachrichten senden können. Bei der Auswahl „Freunde“ ist sichergestellt, dass die befreundeten Profile vorher vom Kind bestätigt wurden.
Außerdem bietet TikTok die Möglichkeit festzulegen, wer die eigenen Videos kommentieren kann. Auch hier sollte entsprechend des Alters des Kindes entweder „Freunde“ oder „Niemand“ angegeben werden. Ein Kommentarfilter ermöglicht es Eltern, Spam und beleidigende Kommentare filtern zu lassen und eigenständig Schlüsselwörter einzugeben, die ebenfalls gefiltert werden sollen.

Über den Reiter „Digital Wellbeing“ können die Bildschirmzeit sowie angezeigte Inhalte beschränkt werden. Hierbei wird ein Zahlencode festgelegt, sodass eine Veränderung dieser Einstellung durch das Kind nicht möglich ist.

Wichtig ist, dass die Einstellungen und damit einhergehende Regelungen mit dem Kind zusammen vereinbart werden und über den Hintergrund gesprochen wird. Wenn das Kind versteht, warum es sinnvoll ist, dass beispielsweise nur befreundete Kontakte eigene Videos sehen und kommentieren können oder die Nutzungszeit von TikTok beschränkt wird, ist die Motivation, die Einstellungen beizubehalten, erhöht.
Hilfe finden Eltern zudem auf Webseiten wie schau-hin.info, klicksafe.de oder elternguide.online.

Auch die App „Likee“, die ähnliche Strukturen und Funktionen aufweist wie TikTok, wird immer beliebter. Als allerdings vor kurzer Zeit bekannt wurde, dass sich ein 26-jähriger Mann als ein junges Mädchen ausgegeben hat, um Kontakt zu Minderjährigen auf der Plattform aufzunehmen und sie zum Ansehen und Versenden sexueller Inhalte zu zwingen, waren einige Eltern zu Recht stark verunsichert. Doch Likee bietet ebenfalls einen Kinder- und Jugendschutzmodus an, der eine sichere Nutzung der App gewährleistet. In den Einstellungen der Plattform kann man den Jugendschutz aktivieren und erreicht damit, dass für Minderjährige ungeeignete Inhalte herausgefiltert werden, private Nachrichten, Live-Übertragungen sowie In-App Käufe nicht getätigt werden können und alle erstellten Beiträge auf privat geschaltet werden und somit nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sind. Dieser Modus wird mit einem Zahlencode gesichert.

Besonders TikTok ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendkultur. Junge Menschen können sich über die Plattform kreativ ausleben und untereinander austauschen.
Die aufgeführten Kinder- und Jugendschutzeinstellungen von TikTok und Likee ermöglichen es Minderjährigen, die Apps sicher zu nutzen und trotzdem an ihren Funktionen teilhaben zu können. Weitere Informationen zu potentiellen Gefahren und Sicherheitseinstellungen auf TikTok finden Sie auch auf der Seite des Bußgeldkatalogs.

Haben Sie Fragen zu weiteren Apps oder Einstellungen, sind Ihnen unsere Jugendmedienschutzreferent*innen gern behilflich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0391 5037638 oder per eMail an jugendschutz@fjp-media.de.