BAJ & DKHW veröffentlichen Positionspapier „Du bist doch süchtig!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und das Deutsche Kinderhilfswerk haben gemeinsam mit weiteren Organisationen das Positionspapier „Du bist doch süchtig!“ veröffentlicht. Hier nehmen sie Stellung zur Aufnahme der Gaming Disorder in den ICD 11 und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Einschätzung des Mediennutzungsverhaltens von Heranwachsenden.

Beobachtet werden teilweise voreilige Diagnosen von Abhängigkeiten aufgrund oftmals nicht hinreichender Differenzierung von unproblematischem und kritischem Nutzungsverhalten, was zu Stigmatisierung und Fehlbehandlung führen kann. Ohne medizinische Diagnose anhand von Diagnosekriterien könnten beispielsweise unsere Referentinnen der Servicestelle, wie viele andere am PC arbeitende Menschen, als mediensüchtig eingeschätzt werden, weil sie täglich viele Stunden vor den Bildschirmen zu Dienstzwecken verbringen.

Um der anhaltenden Digitalisierung mit ihrem einhergehenden gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden, muss der Mediensuchtbegriff regelmäßig neudefiniert und die Suchtforschung vertieft werden. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vor allem der Lebensalltag der heranwachsenden Generationen digital geprägt und somit Teil ihrer Jugendkultur ist. Die Medienkompetenzförderung müsste noch mehr Beachtung finden als bisher. Die Appelle dafür richten sich an das Bildungssystem, die freie Jugendhilfe, die Elternschaft und Medienanbieter. Die Vorbereitung der Heranwachsenden auf die digitale Welt ist also Aufgabe von allen, die Kinder betreuen, erziehen und ausbilden.

Wenn auch die geforderten Schritte teilweise sehr hoch gesteckt und nahezu unerreichbar scheinen, so sind diese nach Ansicht der Servicestelle essentiell zur Bewältigung der Herausforderungen des Digitalen Lebens. Die Servicestelle weist in Fortbildungen und Elternabenden immer wieder auf die Notwendigkeit einer individuellen Einschätzung von problematischem Mediennutzungsverhalten hin. Zudem bildet der genannte kinderrechtliche Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe eine wichtige Basis für unsere medienerzieherischen Beratungen.