EU-Expertengremium empfiehlt Altersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Dienste

Nachdem die deutsche Expertenkommission umfassende Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz vorgestellt hat, wurden nun auch die Empfehlungen der Expert*innen auf europäischer Ebene veröffentlicht.

In seinem Bericht empfiehlt das Gremium unter anderem, den Zugang zu sozialen Medien und anderen digitalen Diensten für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nur unter elterlicher Aufsicht oder in pädagogischen Kontexten sowie zeitlich begrenzt zu ermöglichen. Diesen Vorschlag hatten auch die deutschen Experten als eine Option unterbreitet, alternativ dazu zu Beschränkungen für einzelne Dienste je nach Risiko geraten. Neu wäre diese Altersgrenze nicht, denn schon jetzt sehen die meisten Online-Dienste in ihren Nutzungsbedingungen einen Zugang zu den Plattformen erst ab 13 Jahren vor.

Das Problem bei der Umsetzung dieser Altersgrenzen sind fehlende effektive und sichere Altersverifizierungen. Die EU schlägt dafür eine eigene App, die digitale Brieftasche EUDI-Wallet vor. Damit sollen Nutzer*innen ihr Alter nachweisen können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum an die großen Online-Plattformen weiterzugeben.

Darüber hinaus wird ein abgestufter Zugang zu sozialen Medien vorgeschlagen, der sich an Alter und Risikolage der jeweiligen Plattformen und Funktionen orientiert. Wenn die Plattformen nachweisen, dass sie ausreichend für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen tun, dann sind sie ab 13 erlaubt, andere wiederum erst ab 15 oder 16 Jahren. Somit wird die Verantwortung für altersgerechte Schutzmaßnahmen im Sinne eines Safety-by-Design-Ansatzes den Plattformanbietern übertragen.

EU-einheitliche Social-Media-Verbote wären im Gegensatz zu unterschiedlichen Regeln in den Mitgliedsländern sehr sinnvoll, da es Sache der EU-Kommission ist, Altersgrenzen gegenüber den Tech-Plattformen durchzusetzen. Sie überwacht die großen Onlinedienste wie Instagram, TikTok und Snapchat, kann Regeln für die Konzerne festlegen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Nach dem Sommer wird die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen, über den das Europaparlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten beraten müssen.

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission, 13. Juli 2026