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Informationen zu Altersfreigaben von Filmen und digitalen Spielen

Momentan bleibt in der Freizeit von Heranwachsenden jede Menge Raum zur selbstbestimmten Beschäftigung. Doch was tun, wenn fast alle Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände eingeschränkt sind? Zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen werden deshalb derzeit wohl das „Zocken“ und „Streamen“ zählen.

Haben Sie sich auch schon gefragt, ob Ihr Kind für den Film oder das Computerspiel alt genug ist? Grübeln Sie nicht länger weiter! Schauen Sie sich unsere Mini-Fortbildung an und erfahren Sie spielerisch Wissenswertes über FSK und USK.

Hier gelangen Sie zum Learning Snack zu Altersfreigaben von Filmen und digitalen Spielen.

Sollten Sie weitere Fragen zu Altersbeschränkungen von Filmen und Computerspielen haben oder wissen wollen, wie Sie Jugendschutzeinstellungen an den verwendeten Geräten Ihrer Kinder vornehmen können oder uns einfach ein Feedback zum Learning Snack geben wollen, freuen wir uns auf Ihre Mail an jugendschutz@fjp-media.de.
Natürlich sind wir auch per Telefon unter 0391 5037638 weiterhin für Sie erreichbar.

Umgang mit Altersfreigaben von Computerspielen (§ 14 JuSchG)

Den Fortbildungen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sind natürlich auch die gesetzlichen Grundlagen immanent. Bei Fragen nach der Durchsetzung von Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz weisen wir regelmäßig darauf hin, dass diese nur in der Öffentlichkeit gelten und Eltern (bzw. Sorgeberechtigte) mit ihrem Erziehungsprivileg zu Hause im Umgang mit den eigenen Kindern nicht daran gebunden sind; es sein denn, daraus resultiert eine Kindeswohlgefährdung. Weiterlesen