Seit 1. Juli sind Schutzkonzepte in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Was bisher nur für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen galt oder über Vereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt geregelt wurde, gilt jetzt für alle Einrichtungen, Organisationen und Strukturen, die Kinder und Jugendliche nutzen (§ 1 UBSKMG). So müssen sich Fachkräfte in Jugendclubs, in Familienfreizeiten sowie in Erziehungsberatungsstellen gemeinsam überlegen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen bei der Vermutung oder Feststellung von Kindeswohlgefährdung zu beachten sind und wo sie sich Rat suchen können.
Die Servicestelle unterstützt beim Einstieg in die Schutzkonzepterstellung mit Fortbildungen.