Archiv des Autors: Katja Bach

»Sexting & Co. im Sexualstrafrecht« Neue Ausgabe der KJug

In der neuesten Ausgabe 2-2024 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Sexting & Co. im Sexualstrafrecht« geht es um den Reformbedarf des Sexualstrafrechts aus Sicht der Medien- und Sexualpädagogik. Wie so oft greifen im Jugendschutz nämlich gesetzliche und pädagogische bzw. präventive Aspekte am besten, wenn sie parallel bzw. ergänzend gedacht werden. Wie wichtig die Sensibilisierung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Eltern und pädagogischen Fachkräften bei diesem Thema ist, wird darüber hinaus deutlich.

Unsere Referentin Dr. Katja Bach hat gemeinsam mit Alexandra Heuwerth – Studentin der Sozialen Arbeit und externe Referentin bei fjp>media sowie zum Zeitpunkt der Publikation Praktikantin in der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz – in der Zeitschrift einen Artikel zum Projekt „Be strong“ veröffentlicht, in dem es um werturteilsfreie Gespräche mit Kindern und Jugendlichen zu den Themen Pornografie, Sexting und Cybergrooming geht.

Die vollständige Pressemeldung der BAJ ist hier zu finden, der Artikel hier.

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ), 14.04.2024

Eltern-Kind-Informationsveranstaltung zu Sexting und Cybergrooming am 16. Mai

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bietet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt online die nächste Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehende mit Schulkindern zum Thema Sexting und Cybergrooming an:

16.05.2024 16:30 – 18:00 Uhr

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Fortbildungsangebote in 2024

Trotz der bestehenden Unsicherheit aufgrund der Beendigung der Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum 31.12.2024 plant die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz auch im Jahr 2024 thematisch vielfältige Fortbildungen. Neben den Abrufangeboten sind öffentliche Fortbildungen zu praktisch orientierten Angeboten wie die ‚Moderator*innenschulung zum Kinderschutzparcours‘ am 22.02.2024, ‚Medienpädagogische Methoden‘ am 04.04.2024 und die ‚Methodenschulung zur Gruppenstärkung‘ am 22.08.2024 geplant. Auch die bewährten Fortbildungen zu ‚Cybermobbing‘ am 14.03.2024 und zum ‚Jugend(medien)schutz‘ am 21.03.2024 werden wieder angeboten. Die im letzten Jahr neu durchgeführte Veranstaltung zu ‚Influencer*innen als (Rollen-)Vorbilder‘ wird ebenfalls am 17.04.2024 fortgeführt. Neu ins Portfolio aufgenommen hat die Servicestelle das Thema ‚Gewaltprävention‘ am 11.04.2024 und wieder aufgegriffen wird ‚Druckausgleich‘ am 19.09.2024 zum Thema selbstgefährdendes Verhalten. Darüber hinaus werden die Angebote ‚Sexualisierte Gewalt in den Medien‘ am 29.02.2024 und ‚Medienverantwortung in der Familie‘ am 06.03.2024 weitergeführt. Auch mit dem ‚Digitalen Jugendzimmer‘ am 24./25.04.2024 und ‚Gamification‘ am 15./16.05.2024 knüpft die Servicestelle an die erfolgreiche Arbeit in den letzten Jahren an.

Für weitere Fortbildungswünsche stehen die Referentinnen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz unter Telefon 0391 5037640 oder per Mail unter jugendschutz[at]fjp-media.de zur Verfügung.

Geplante Anpassung des Strafmaßes zu Kinderpornografie

Im Juni dieses Jahres berichteten wir zur Problematik der „naiven“ Verbreitung von Kinderpornografie (§184b StGB) unter Kindern und Jugendlichen auf WhatsApp und Co und gaben eine Handreichung dazu heraus.

Jetzt hat sich das Bundesministerium der Justiz damit befasst und einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b herausgegeben. Der Entwurf sieht vor, die Heraufstufung zum Verbrechen durch Absenken der Mindeststrafen rückgängig zu machen. Damit wird den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren reagieren und ggf. einstellen zu können. Durch die Beibehaltung der Höchststrafen wird aber sichergestellt, dass auch künftig schwere Straftaten angemessen sanktioniert werden können. Weiterlesen

Das erste Smartphone – Wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen?

Die im Rahmen der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ entstandene Broschüre „Das erste Smartphone – Wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt im Internet schützen?“ erklärt,  wie sich sexuelle Gewalt im Internet zeigt und was man machen kann, um sein Kind zu schützen. Es werden verschiedene Formen digitaler sexueller Gewalt und Strategien von Täter*innen erläutert. Der Medienerziehung wird dabei Vorrang vor einem Nutzungsverbot eingeräumt. Dazu werden neben Warnsignalen und Gesprächstipps auch Interventionsmöglichkeiten sowie Beratungsangebote vorgestellt. Eine Checkliste: Ist mein Kind bereit für ein Smartphone? rundet die informative Broschüre ab. Weiterlesen