Archiv des Autors: Katja Bach

Angebote der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz in 2025

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sendet all ihren Kooperationspartner*innen herzliche Neujahrsgrüße und freut sich sehr, auch weiterhin Fachkräfte, Erziehende und Heranwachsende mit Informationen und Bildungsveranstaltungen zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes unterstützen zu können. Mit der Finanzierung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung plant die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz auch im Jahr 2025 thematisch vielfältige Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe. Weiterlesen

Games unter dem Weihnachtsbaum

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Debatte um Social-Media-Verbot

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Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz wiedergewählt

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat am 22. November Klaus Hinze einstimmig zum Vorsitzenden wiedergewählt. Seit 2022 hat der Soziologe, ehemals Geschäftsführer der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V., den Vorsitz inne. Ebenfalls wiedergewählt wurden alle bisherigen Mitglieder des BAJ-Vorstands, unter anderem Dr. Katja Bach, leitende Referentin der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz.

Zum Auftakt der diesjährigen Mitgliederversammlung der BAJ hat Anne Moll, Referentin für außerschulische Jugendbildung und Jugendschutz im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, einen Einblick in den Stand der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Hessen gegeben Im Austausch mit den Mitgliedern der BAJ wurde deutlich, wie unterschiedlich der Stand der Umsetzung des KCanG in den einzelnen Ländern ist.

Pressemeldung der BAJ, Berlin, 28.11.2024

Internationaler Tag der Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe: Fundament des Handelns im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz

Kinderrechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.
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Tag der Kinderseiten am 21. Oktober

In der deutschsprachigen Kinderseitenlandschaft können Kinder Vielfalt erleben und Demokratie üben. Darum steht der diesjährige Tag der Kinderseiten auch unter dem Motto „Für Demokratie und Vielfalt!“.
Ausgewählte Angebote sind hier zu finden. Diese können Kinder in einer Ralley bis zum 4. November kennenlernen, indem sie von Seite zu Seite hüpfen, dabei Buchstaben sammeln, um am Ende eine Schatzkiste voller digitaler Überraschungen zu erhalten. Weiterlesen

Beiratssitzung der BzKJ – neue jugendliche Mitglieder gesucht

Am 26. und 27. September 2024 fand in Bonn die siebte Sitzung des Beirats der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) statt. Diese war die letzte der ersten Amtsperiode des 2021 neu geschaffenen Gremiums.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gesetzlich verankerten Jugendbeteiligung, welche die BzKJ als erste Bundesbehörde in Deutschland erfolgreich umgesetzt hat. Diese Form der Partizipation ermöglicht es jungen Menschen, ihre Interessen und Perspektiven im direkten Austausch zu vertreten und in die Arbeit der BzKJ einfließen zu lassen. Ab März 2025 startet die neue Amtsperiode und bis dahin werden neue jugendliche Beiratsmitglieder gesucht. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Der Beirat bietet interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Schutz ihrer Generation im digitalen Raum einzusetzen. Weiterlesen

Kinderpornografie in Social Media – eine gesetzliche Einordnung

Eine Information für Fachkräfte und Familien

Ein Smartphone mit verwischten Fotos, Quelle: Jan Vašek / PixabaySexualisierte Gewalt gegen Kinder verursacht schwere physische und psychische Schäden und kann Betroffene ihr gesamtes Leben lang traumatisieren. Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor solchen schädlichen Erfahrungen zu schützen, liegt bei uns allen.
Nach der Verschärfung der Strafmaßes bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB) im Jahr 2021 drohten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das machte den Straftatbestand in juristischer Hinsicht zu einem „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB). Bei der Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich traf es in der Folge nicht immer nur Pädokriminelle. Die Hochstufung als Verbrechen hatte auch weitreichende Folgen für Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte. Sogar Kinder und Jugendliche selbst wurden vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt: Im Jahr 2023 waren 43 Prozent der Tatverdächtigen in Bezug auf § 184b StGB selbst noch minderjährig.

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