„Echt klasse“, „Echt krass“ und „Echt stark“ heißen drei Ausstellungen zur Prävention sexualisierter Gewalt, die vom PETZE-Institut für Grund-, Förder- und weiterführende Schulen sowie Jugendhilfe entwickelt und von der Hochschule Merseburg erworben wurden. Möglich wurde der Kauf mit Mitteln des EU-Förderprogramms EFRE. Die Ausstellungen werden am 24. Januar 2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Theater am Campus der Hochschule Merseburg vorgestellt.
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Archiv des Autors: Katja Bach
Frauen als Täterinnen – Freikartenverlosung für Filmvorführung am 05. Dezember in Magdeburg
Klischee und Wirklichkeit von sexuellem Missbrauch: „Oftmals werden Kinder auch heute noch vor „fremden Männern“ gewarnt“, sagt Dr. Katja Bach von der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz. „Dabei tritt sexueller Missbrauch Minderjähriger durch Fremde vergleichsweise selten auf. Auch sind die Täter nicht immer männlich“, erklärt sie weiter.
Der Film DIE HÄNDE MEINER MUTTER bricht mit den klassischen Klischees und thematisiert sexuelle Übergriffe durch Mütter. Ab 01. Dezember 2016 läuft er in den deutschen Kinos. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) bezeichnet das Drama als „besonders wertvoll“. „DIE HÄNDE MEINER MUTTER ist eine überzeugende, beeindruckende und tief bewegende Auseinandersetzung mit einem schwierigen Thema. Ein wichtiger, kluger und reflektierter Film, der Mut machen kann, über solch ein Thema zu reden. Denn das Schlimmste, was man tun kann, ist schweigen“, heißt es dort.
In Magdeburg findet am Montag, dem 05. Dezember um 20.00 Uhr eine Sondervorführung im Studiokino statt. Im Anschluss ist ein Gespräch mit dem Regisseur Florian Eichinger geplant. Zudem werden Dr. Katja Bach von der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz und Experten der Fachberatungsstelle Wildwasser e.V. sowie des Betroffenenrats des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für Informationen zur Verfügung stehen.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz verlost dafür 3 x 2 Freikarten. Wer sich den Film gern ansehen möchte sowie an weiteren Informationen und Austausch zu dem Thema interessiert ist, kann sich bis zum 02. Dezember 13.00 Uhr unter 0391 5037640 melden.
Hintergrund
Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Länder und des Bundes (PKS) verzeichnete für das Jahr 2015 11.808 Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Dieser findet am häufigsten (ca. 25%) innerhalb der engsten Familie statt sowie im sozialen Nahraum bzw. weiteren Familien- und Bekanntenkreis, zum Beispiel auch durch Nachbarn, Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen (insgesamt ca. 50%). Fremdtäter*innen sind eher die Ausnahme.
Der PKS für das Jahr 2015 ist ebenfalls zu entnehmen, dass ca. 5% des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) von weiblichen Tatverdächtigen begangen wurde. Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) liegt der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen bei ca. 2%, bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) bei ca. 5%, bei Besitz/Verschaffung von Kinderpornografie bei ca. 6%, bei deren Verbreitung bei ca. 10% und bei Besitz/Verschaffung von Jugendpornografie bei ca. 14% sowie bei deren Verbreitung bei ca. 24%.
Über missbrauchende Frauen wurde in Deutschland bislang wenig geforscht. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass sexueller Missbrauch durch Täterinnen seltener entdeckt wird, weil solche Taten Frauen und insbesondere Müttern noch immer kaum zugetraut werden. Frauen sind eher Einzeltäterinnen, missbrauchen aber auch zusammen mit einem männlichen Partner beziehungsweise unter dessen Einfluss“, sagt Dr. Katja Bach.
Die Servicestelle Kinder – und Jugendschutz bietet landesweit präventive Fortbildungen für Multiplikator*innen und Projekte in Schulklassen gegen sexualisierte Gewalt an. Anfragen können telefonisch (0391 5037640) oder per Email (jugendschutz@fjp-media.de) erfolgen.
Jetzt auch in Sachsen-Anhalt: Stop & go – ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen!
Was wissen Jugendliche üb
er das Jugendschutzgesetz? Oder vielmehr: was sollten sie wissen? Worin liegt der Sinn einer staatlichen Schutzfunktion für junge Menschen durch Gesetze, Normen oder Altersfreigaben? Der Jugendschutz-Parcours stop & go stellt ein niederschwelliges Angebot dar, das Jugendlichen in vier Stationen die Möglichkeit bietet, sich lebensweltnah selbstständig und spielerisch mit den Normen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit sowie in Bezug auf jugendgefährdende Medien auseinanderzusetzen. Auch die Bereiche Sucht und Werbung/Konsum werden thematisiert. Roll-Ups, die die Themen veranschaulichen, laden dabei zum Gespräch ein. Ergänzt wird der Parcours durch praxisorientierte Ansichts- und Arbeitsmaterialien wie Spiele, Quiz, Themenkarten, Filme, Rauschbrillen und diverse Alltagsgegenstände.
Schulen und Jugendeinrichtungen können den Parcours über die Servicestelle buchen. Der Parcours richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren. Für die Bearbeitung aller Stationen empfehlen sich mindestens vier Schulstunden, nachhaltiger wirkt eine längere Arbeitsphase, etwa ein ganzer Projekttag. Den beteiligten Lehrer/-innen oder Fachkräften werden in einer vorausgehenden eintägigen Schulung der Parcours, dessen Inhalte und die entsprechenden Methoden erläutert und ein Begleitbuch ausgehändigt. Sinnvoll ist es, wenn sich Fachkräfte einer Region im Team schulen lassen, da der Parcours in der Regel von mind. drei Moderatoren/-innen betreut wird. Die ausgebildeten Multiplikatoren/-innen können den Parcours anschließend über die Projektkoordinatorin kostenlos ausleihen und tragen lediglich die Transportkosten. Der Parcours ist mobil mit einem Kleinwagen transportierbar und kann ohne großen Aufwand in Einrichtungen, die ihn nutzen wollen, aufgebaut werden. Er besteht aus 4 Stationen (8 Roll-ups) und den dazugehörigen Materialien zu den Themenschwerpunkten Jugendschutzgesetz, Medien, Sucht und Konsum.
Der Jugendschutzparcours ist ein Bundesmodellprojekt unter Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), an dem sich Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Servicestelle Kinder- und Jugendschutz
Gareisstr. 15
39106 Magdeburg
Tel: 0391 5037639
Handy: 0157 71556000
Mail: jugendschutz@fjp-media.de
web: www.servicestelle-jugendschutz.de
Fachkonferenz „extrem | faszinierend – Islamismus im Internet als Herausforderung für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz“
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz (fjp>media) veranstaltet als Kooperationspartner des Netzwerks Medienkompetenz Sachsen-Anhalt, der Medienanstalt Sachsen-Anhalt und des Departments für Medien- und Kommunikationswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 30. August 2016 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Mitteldeutschen Multimediazentrum MMZ in Halle (Saale) die 4. Fachkonferenz Medienkompetenz.
Mit Ablegern bekannter Computerspiele, YouTube-Videos und jugendaffinen Auftritten auf Facebook wenden sich auch fundamentale und radikale Islamisten im Internet gezielt an Jugendliche. Für die Verbreitung ihrer Inhalte nutzen sie v.a. die Dienste des Social Web. Ihre Beiträge erhalten so schnell zehntausende Klicks.
Die 4. Fachkonferenz Medienkompetenz widmet sich daher am 30.08.2016 dem Thema radikaler Islamismus im Internet, der damit einhergehenden möglichen Radikalisierung von Jugendlichen und notwendigen pädagogischen Gegenstrategien.
In Impulsvorträgen werden Erscheinungsformen des Islamismus erörtert, seine Wirkweise auf Jugendliche thematisiert sowie die mediale Aufmachung islamistischer Online-Propaganda analysiert. In Workshops und der sich anschließenden Abschlussdiskussion widmen sich die Teilnehmenden dann konkreten Handlungsmöglichkeiten für die (medien)pädagogische Praxis.
Das vollständige Programm finden Sie hier.
Die Veranstaltung „extrem | faszinierend – Islamismus im Internet als Herausforderung für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz“ richtet sich an MedienpädagogInnen, Mitarbeiter- Innen verschiedener Projekte und Institutionen der Bildungs-, Aufklärungs-, Interventions- und Jugendarbeit. Angesprochen sind ausdrücklich auch Lehrkräfte, die sich über das Thema „Islamismus im Internet“ umfangreich informieren sowie Möglichkeiten und Angebote zur Prävention kennen lernen wollen.
Anmeldungen werden ab sofort unter kontakt@medien-kompetenz-netzwerk.de entgegen genommen. Die Veranstaltung ist für alle kostenfrei.
Fortbildung: Jugendschutz – modern und zeitgemäß
Die Referentinnen für Jugendschutz der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt geben in Halle am 6. September 2016 eine Fortbildung zum modernen Jugendschutz.
Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Orientiert am aktuellen Gefährdungspotenzial und den gesellschaftlichen Herausforderungen, müssen die Akteure die Problemfelder erkennen und effektive und nachhaltige Antworten entwickeln.
Während die rechtlichen Regelungen dem Kinder- und Jugendschutz einen aktuell wirksamen gesetzlichen Rahmen geben, sollten die konkreten Handlungsstrategien der Protagonisten auf diesem Gebiet immer zeitgemäß und gesellschaftsorientiert sein.
Inhaltliche Schwerpunkte werden sein:
• Überblick
• Rechtsgrundlagen
• Handlungs- und Arbeitsfelder mit Bezug zum Jugendschutz
• Bearbeitung von Fragen und Fallbeispielen
• Problembereiche im sozialen Kontext
Die Fortbildung richtet sich an sozialpädagogische Fachkräfte, insbesondere der Jugendarbeit und des Jugendschutzes, Schulsozialarbeiter_innen und pädagogische Fachkräfte.
Auskünfte zur Anmeldung und Organisation erhalten Sie im Landesjugendamt bei Frau Cornelia Grottke,
Telefon: 0345/514 1624, Email: Cornelia.Grottke@lvwa.sachsen-anhalt.de
Bundesförderung von Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften
In vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch nicht ausreichend geschützt. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz hat bereits im vergangenen Jahr Überlegungen für Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Unterkünften entwickelt.
Nun unterstützen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kommunen bei der Finanzierung entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften. Weiterlesen
Landesweiter Fachtag „Erkennen – Verstehen– Handeln“ zu rechtsextremer und islamistischer Radikalisierung
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt veanstaltet am 17. Mai 2016 gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, dem Verein Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V., dem Multikulturellen Zentrum Dessau, dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt und dem Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. einen landesweiten Fachtag „Erkennen – Verstehen– Handeln“ zu Verläufen rechtsextremer und islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen und möglichen Handlungsansätzen. Weiterlesen
Deutscher Präventionstag am 6. und 7. Juni in Magdeburg
Unter der Überschrift „Prävention und Freiheit“ werden sich auf dem dem Deutschen Präventionstag am 6. und 7. Juni im Messezentrum Magdeburg sowie auf dem Freigelände des Elbauenparks rund 250 Aussteller präsentieren, bis zu 400 Expertinnen und Experten in Form von Präsentationen und Vorträgen beteiligt sein und etwa 3.000 Teilnehmer erwartet. Weiterlesen
Servicestelle Kinder- und Jugendschutz warnt vor den Gefahren von Energy Drinks bei Kindern und Jugendlichen
Jugendschutzreferentin Dr. Katja Bach von der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz warnt vor den Gefahren für Kinder und Jugendliche beim Konsum von Energy Drinks. Laut einer Studie der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA greifen 68 Prozent der Teenager in der EU zu den Getränken. Jeder vierte trinkt drei oder mehr Dosen davon auf einmal und riskiert damit gesundheitliche Folgen. „Wir brauchen eine verbindliche Altersgrenze für den Konsum von Energy Drinks, um diesem Trend entgegenzuwirken“, fordert Dr. Bach.
Eine im vergangenen Jahr von foodwatch durchgeführte Umfrage belegt, dass nur zwei von 14 Handelsunternehmen konkrete Maßnahmen zum Jugendschutz bei den umstrittenen Energy Drinks ergriffen haben. Lediglich bei Rossmann gibt es die Anweisung, Energy Drinks nicht länger an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Der Drogeriemarkt dm verzichtet komplett auf den Verkauf von Energy Drinks. Bei Lebensmitteleinzelhändlern wie Aldi, Kaufland, Lidl, Norma, Penny, Real und Rewe gibt es dagegen bislang keine Verkaufsbeschränkung für die Getränke. Edeka gab lediglich an, dass es in einzelnen Regionen unverbindliche „Empfehlungen“ gebe, Energy Drinks nur an mindestens 16-Jährige abzugeben. Andere Handelsunternehmen verwiesen auf die fehlenden gesetzlichen Vorgaben, so die Ergebnisse von foodwatch.
Energy Drinks können Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle und Nierenversagen verursachen, so eine aktuelle europäische Studie. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet, da sie oft gefährlich große Mengen verzehren. Bereits mehr als eine Dose Monster Energy Drink (180mg pro 0,5l-Dose) oder drei Dosen Red Bull (80mg pro 250ml-Dose) überschreiten die maximal empfohlene Koffein-Menge von 200 Milligramm pro Tag (3mg / kg Körpergewicht / Tag). Noch kritischer ist der Konsum von sogenannten Energy Shots. Die kleinen Fläschchen enthalten Koffein und Taurin in besonders starker Konzentration. Hier ist die Gefahr einer Überdosierung besonders groß. Gesundheitliche Risiken werden auch mit möglichen Wechselwirkungen mit Taurin sowie mit begleitend konsumiertem Alkohol begründet.
Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehlen ausdrücklich ein Verkaufsverbot von Energy Drinks und Shots an Minderjährige. Bundesernährungsminister Christian Schmidt kündigte lediglich im Herbst vergangenen Jahres eine steuerfinanzierte, rund 100.000 Euro teure Aufklärungskampagne an, durch die der Konsum von Energy Drinks bei Jugendlichen reduziert werden soll. „In diesen Getränken wirken Koffein und Zucker – beides hochdosiert. Das Koffein erhöht Blutdruck und Puls, der Zucker stimuliert das Belohnungssystem im Gehirn und setzt Dopamin frei. Beides sind Reaktionen, die auch durch regelmäßige sportliche Ausdaueraktivitäten erreicht werden – und das mit vielen positiven Nebeneffekten“, erläutert Jugendschutzreferentin Dr. Katja Bach. Es sei wichtig Alternativen aufzuzeigen und Präventionsarbeit mit Jugendlichen und Multiplikatoren zu leisten. „Dennoch können diese Maßnahmen nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Regulierung sein, die wir dringend brauchen“, betont Dr. Bach von der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz noch einmal.
Servicestelle bei den Aktionstagen „Kinder stark machen“ im Bördekreis
Bereits seit 1997 werden Kinder und Jugendliche bei den Aktionstagen „Kinder stark machen“ im Bördekreis über Sucht- und Drogenprobleme informiert. Damit sollen auf sportlich-spielerische Art ihr Selbstwertgefühl sowie ihre Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit gefördert werden. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz ist mit einem Informationsstand dabei.
