Der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) tagte in seiner 4. Sitzung am 23. und 24. März 2023 zu Vorsorgemaßnahmen in digitalen Diensten.
Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzerinnen und Nutzer speichern, zu angemessenen und wirksamen Vorsorgemaßnahmen. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche für sie relevante Angebote wie soziale Netzwerke oder andere Online-Plattformen sicher und unbeschwert nutzen können. Zu diesen Vorsorgemaßnahmen zählen Melde- und Abhilfeverfahren oder auch sichere Voreinstellungen zum Schutz vor Beeinträchtigungen der persönlichen Integrität. Solche Beeinträchtigungen sind beispielsweise Cybermobbing oder Cybergrooming. Weiterlesen

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt online Informationsveranstaltungen zu Medienwelten von Jugendlichen:
Fragen des Datenschutzes müssen im pädagogischen Handeln prinzipiell berücksichtigt werden. Sie sind in der Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt weitgehend ungeklärt, nicht verbindlich