Soziale Netzwerke sind in der Lebenswelt von Heranwachsenden fest verankert. TikTok, Instagram und Co. bieten den jungen Nutzer*innen vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation, zur Selbstdarstellung, zur Informationssuche und selbstverständlich auch zur puren Unterhaltung.
Diese besondere Anziehungskraft auf Minderjährige ist auch den Plattformbetreibern bewusst. Sogenannte Dark Patterns (dt.: heimliche Designs) verleiten User*innen dazu, noch länger auf den Plattformen zu verweilen. Die Bedeutung und Auswirkung von Dark Patterns speziell auf Kinder und Jugendliche untersuchten Kammerl et al. in ihrer Expertise „Dark Patterns und Digital Nudging in Social Media – wie erschweren Plattformen ein selbstbestimmtes Medienhandeln?“.
Die zentralen Erkenntnisse und Ergebnisse der Expertise werden in diesem Artikel zusammengefasst.
Archiv der Kategorie: Allgemein
Fachtag der BAJ zu exzessiver Mediennutzung am 12. September in Berlin
Regelmäßig wird die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund eines »ZU VIELS« diskutiert und problematisiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) möchte einen fach- und gesellschaftsübergreifenden Diskurs darüber anstoßen, was als üblich, produktiv, entwicklungsfördernd und unkritisch bzw. gefährdend und beeinträchtigend bei der Nutzung von Medien und besonders digitalen Spielen anzusehen ist. Parallel dazu soll die Befähigung junger Menschen zur bewussten und gesunden Nutzung von Medien und die Vermittlung von Medienkompetenz als wichtigem Präventionsfaktor diskutiert werden. Weiterlesen
Prävention contra Jugendgewalt – KJug 3/2023
Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichkeit. Angebote zur Prävention von Gewalt an und durch Jugendliche gehören seit vielen Jahren zum festen Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes. Denn altersdifferenzierte und entwicklungsadäquate Gewaltprävention ist keine einmalige Veranstaltung, sondern vielmehr ein andauernder gesamtgesellschaftlicher Prozess. Weiterlesen
70 Jahre Jugendschutzgesetz
Vor 70 Jahren, am 14. Juli 1953, trat das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ in Kraft. Diese Ursprungsversion des heutigen Jugendschutzgesetzes war die gesetzliche Grundlage für die ersten Indizierungsverfahren und damit ein Meilenstein des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Seither wurde das Gesetz mehrfach an neue mediale und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.
Digitale Spiele – Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auch auf die Altersfreigaben beziehen. Die Autor*innen Lidia Grashof und Uwe Engelhard, die als Ständige Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) tätig sind, haben das bereits seit vielen Jahren regelmäßig veröffentlichte Dossier umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Neben einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Alterskennzeichnung von digitalen Spielen, enthält das Dossier Informationen zu den Kriterien sowie den neuen Zusatzhinweisen zur Alterskennzeichnung. Pädagogische Empfehlungen runden das Dossier ab.
Das Dossier steht digital zur Verfügung und kann auch als Printversion bestellt werden.
Eltern-Kind-Informationsveranstaltung zu Sexting & Cybergrooming
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bietet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt online die nächste Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehende mit Schulkindern zum Thema Sexting und Cybergrooming an:
30.08.2023 16:30 – 18:00 Uhr
Fortbildung (Cyber)Mobbing im August
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am 23. August 2023 von 9.00 bis 16.00 Uhr in Magdeburg eine Fortbildung zum Thema „(Cyber)Mobbing“.
Kinderpornografie auf Whatsapp und Co. – ein Verbrechen
Gesetzesänderung im Juni 2024 in Kraft getreten: Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen – detaillierte Erläuterungen hier
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder verursacht schwere physische und psychische Schäden und kann Betroffene ihr gesamtes Leben lang traumatisieren. Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor solchen schädlichen Erfahrungen zu schützen, liegt bei uns allen.
Seit Juli 2021 drohen nach § 184b des Strafgesetzbuches bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das macht den Straftatbestand auch in juristischer Hinsicht automatisch zu einem „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB). Zuvor handelte es sich lediglich um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB). Das bedeutet: Wer im Besitz von kinderpornografischem Material ist, muss in jedem Fall eine öffentliche Anklage und die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe fürchten.
Dabei trifft es nicht immer nur Pädokriminelle. Die neuerliche Einstufung als Verbrechen kann weitreichende Folgen für Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte haben. Sogar Kinder und Jugendliche selbst können vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt werden.
Demokratiefähigkeit online gemeinsam schützen
Extremistische Strategien in digitalen Medien gefährden die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Mögliche Schutzmaßnahmen haben Expertinnen und Experten am 16. Juni 2023 in der ZUKUNFSTWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) diskutiert. Die Anbieter Google, Meta und Snap beteiligten sich an der Veranstaltung.
Fortbildung „Zusammen stark – Methodenschulung zur Gruppenstärkung am 15.08.2023
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am 15. August 2023 von 9.00 bis 15.30 Uhr in Magdeburg die Fortbildung „Zusammen stark – Methodenschulung zur Gruppenstärkung“.
