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Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) tritt in Kraft

Am 1. Mai tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die Änderungen sollen Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz im Internet gewährleisten. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Stärkung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen.

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden mit dem neuen Gesetz zu Voreinstellungen verpflichtet, die Heranwachsende besonders vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und HateSpeech, aber auch Kostenfallen schützen. Weiterlesen

Wie mache ich TikTok kindersicher?

TikTok dürfte vielen Eltern bereits bekannt sein, denn die Kurzfilm-App ist unter Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Bei vermehrter Nutzung fragen sich Eltern oft: Was macht mein Kind dort eigentlich? Und wie kann ich es vor Gefahren schützen?

Zweifelsohne birgt die uneingeschränkte Nutzung von TikTok bestimmte Interaktionsrisiken. Trotzdem bietet die Plattform verschiedene Möglichkeiten, um die Wahrscheinlichkeit von Cybergrooming, Cybermobbing oder sexualisierter Gewalt zu minimieren. Somit ist es nicht notwendig, Kindern eine Nutzung der App gänzlich zu verbieten. Was Eltern genau tun können, damit ihr Kind TikTok sicher nutzen kann, wird im Folgenden erklärt. Weiterlesen

Wochenrückblick

Nachdem die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz aufgrund der Eindämmungsverordnung lange keine Vor-Ort-Veranstaltungen durchführen konnte, hat die erste Präsenzfortbildung am 24. Juni zum Jugend(medien)schutz so viel Anklang gefunden, dass die Referentinnen eine zusätzliche Veranstaltung organisierten. Aufgrund des hohen Interesses aus dem Norden des Landes fand die Fortbildung in Gardelegen statt.

So fanden in dieser Woche gleich fünf Fortbildungen für Fachkräfte in Kinder- und Jugendeinrichtungen statt.

Am 6. Juli war die Servicestelle gemeinsam mit Fairsprechen zum zweiten Teil einer Fortbildungsreihe unter dem Motto „Netzextrem“ beim Paritätischen Sachsen-Anhalt. Hier ging es um Hate Speech und Fake News. Neben inhaltlichen Fragen und theoretischen Grundlagen wurden Methoden und präventive
Ansätze im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt.

Am 7. Juli erfuhren die Teilnehmenden in der Fortbildung „Fallstricke in der pädagogischen Arbeit“ wichtige Fakten zum Datenschutz, zu Persönlichkeits- und Urheberrechten. Im Fokus standen Fragen zur Anfertigung von Fotos und Videos, der Nutzung von Bildern, Musik und Videos aus dem Internet und von Social Media-Angeboten in der pädagogischen Arbeit.

Ebenfalls am 7. Juli führte die Servicestelle eine Fortbildung zum Thema „Actionbound“ mit Schulsozialarbeiter*innen und Jugendclubmitarbeiter*innen in Dessau durch. Nach einem Input zu medienpraktischen Methoden konnten die Teilnehmenden selbst eine Actionbound testen, bevor sie sich im Erstellen einer eigenen Bound erproben durften.

Am 8. Juli ging es um Rechtsgrundlagen des Jugendschutzes, Problembereiche im sozialen Kontext, Herausforderungen und Handlungsstrategien im Konsens mit jugendlichen Lebenswelten. Die Teilnehmenden aus dem Altmarkkreis Salzwedel – überwiegend in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig – setzen sich aktuell viel mit den Themen Sexting und mediale Selbstdarstellung auseinander.

Neben den Präsenzveranstaltungen wurden auch die Online-Seminare fortgeführt.
In der vergangenen Woche endete die Blockveranstaltung „Rollenbilder in den Medien“ an der Hochschule Merseburg im Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur. Hier erhielten Studierende in insgesamt acht Seminaren Hinweise zu Mediensozialisation, Genderspezifik, Diskriminierungen und Misogynie im Netz. In den Online-Seminaren wurden mit den Studierenden vielfältige Methoden der Zielgruppenarbeit vorgestellt und erprobt.
Am 9. Juli gab die Servicestelle ein Onlineseminar zum Thema Jugendmedienschutz für Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe im Rahmen eines Blended Learning-Kurses des Landesfilmdienstes Sachsen.

Soziale Medien verstehen

Warum nutzen die Jugendlichen eigentlich lieber Instagram anstatt Facebook? Was finden sie an TikTok so toll? Und wozu gibt es eigentlich Tellonym?

In der heutigen Zeit bestimmen die sozialen Medien das Leben jedes Menschen und sind überall vertreten. Vor allem die jüngere Generation nutzt sogenannte „social networks“ und gibt dort Teile ihres Lebens preis. In unserem ersten Learning Snack haben wir Ihnen bereits die beliebtesten sozialen Medien der 12- bis 19-Jährigen aus Deutschland vorgestellt. Jetzt wollen wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer Auswahl von sozialen Netzwerken aufzeigen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem Learning Snack Soziale Medien verstehen, zu dem Sie hier gelangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Nutzung sozialer Medien haben oder uns ein Feedback zum Learning Snack geben wollen, freuen wir uns auf Ihre Mail an jugendschutz@fjp-media.de.
Natürlich sind wir auch per Telefon unter 0391 5037638 weiterhin für Sie erreichbar.

 

Umgang mit Altersfreigaben von Computerspielen (§ 14 JuSchG)

Den Fortbildungen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sind natürlich auch die gesetzlichen Grundlagen immanent. Bei Fragen nach der Durchsetzung von Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz weisen wir regelmäßig darauf hin, dass diese nur in der Öffentlichkeit gelten und Eltern (bzw. Sorgeberechtigte) mit ihrem Erziehungsprivileg zu Hause im Umgang mit den eigenen Kindern nicht daran gebunden sind; es sein denn, daraus resultiert eine Kindeswohlgefährdung. Weiterlesen